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Der Förderkreis ProGym Neues Gymnasium Glienicke e.V. ist in Abstimmung mit seinem zuständigen Finanzamt berechtigt, ab 2011 den vereinfachten Spendennachweis nach § 50 Absatz 2 Nr. 2 b Einkommensteuer-Durchführungsverordnung (EStDV) durchzuführen. Dieses Verfahren eröffnet die Möglichkeit, den vereinfachten Zuwendungsnachweis auch bei Dauer-Aufträgen, Online-Banking oder Lastschriftverfahren bei Zuwendungen bis 200 € im Kalenderjahr durchzuführen. Es reicht hierzu aus, wenn Sie untenstehendes Dokument ausdrucken und zusammen mit einem Bareinzahlungsbeleg oder einer Buchungsbestätigung eines Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, mit Ihrer Steuererklärung beim Finanzamt vorlegen.
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